Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE)
Die Migrationsberatung basiert auf dem im Jahr 2005 in Kraft getretenen neuen Zuwanderungsgesetz. Es enthält Maßnahmen zur Integration von rechtmäßig und längerfristig in Deutschland lebenden Menschen aus dem Ausland. Ziel des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist es Neuzugewanderte mit Hilfe der Migrationsberatung in ihrem Integrationsprozess in Deutschland zu unterstützen.
Das Angebot der Migrationsberatung richtet sich grundsätzlich an Menschen, in den ersten drei Jahren nach ihrer Zuwanderung nach Deutschland. Auch über diesen Zeitraum hinaus, sofern weiterhin ein Integrationsbedarf besteht. Zielgruppe der Beratung sind zugewanderte Menschen aller Nationalitäten, die älter als 27 Jahre alt sind.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Migrationsberatung bieten in diversen Sprachen (auch auf muttersprachlichem Niveau) persönliche (Erst-)Beratung unter anderem zu Deutsch- und Integrationskursen, aufenthaltsrechtlichen Fragen, Familienzusammenführung, familiären Themen, zu Fragen rund um Beruf und Arbeit, Sozialleistungen und Wohnen.
Im Vordergrund stehen die individuellen Fähigkeiten jedes Zuwanderers, welche mit Hilfe von bedarfsorientierten Unterstützungsangeboten zu selbstständigem Handeln in allen Angelegenheiten des täglichen Lebens befähigen sollen. Das Case Management ist dabei das zentrale Instrument der Beratung.
Die Migrationsberatung ist stets kostenlos und vertraulich (anonym).
Es besteht ein Hamburg weites MBE-Netzwerk, an dem Verbände der freien Wohlfahrtpflege beteiligt sind und in regelmäßigem Austausch zueinander stehen.
Migrationsberatung
für erwachsene Zuwanderer (MBE)